Die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 68 beinhaltet Vorgaben zum sicheren Betrieb und Bedienung von Gabelstaplern. Gabelstapler dürfen nur von volljährigen Personen bewegt werden, die entsprechend ausgebildet wurden und eine Befähigung nachweisen können. Fahrer von Flurförderzeugen sind für diese Tätigkeit ausgebildet und befähigt, wenn sie nach dem DGUV Grundsatz 308-001 „Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand“ geschult worden sind, eine Prüfung in Theorie und Praxis bestanden haben und darüber einen Nachweis vorlegen können.
Lernen Sie mit mir die theoretischen und praktischen Grundlagen zur Bedienung von Gabelstaplern. Ich gebe einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen und die Sicherheitsbestimmungen. Ziel ist es die Teilnehmer mit der Steuerung und Technik vertraut zu machen, damit sie frühzeitig Gefahren erkennen und Risiken richtig einschätzen. Durch die Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer soll die Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen erhöht werden.
Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer:
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Jörg Vorholt, Birkenweg 20, 24782 Büdelsdorf
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